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22.04.2018, 23:24 Uhr | Senioren-Union NRW
"Diskriminierung älterer Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Skandal"
NRW-SU-Chef Leonhard Kuckart mahnt Änderung des Grundgesetzes an

Schreiben an die neue Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey

 

 

NRW-SU-Chef Leonhard Kuckart
Düsseldorf -

Düsseldorf. Die vom Bundesversicherungsamt (BVA) gerügte Diskriminierung älterer Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Senioren-Union (SU), Leonhard Kuckart, als einen "Skandal und absolut inakzeptabel" bezeichnet. In einem heute in Düsseldorf veröffentlichten Schreiben an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) mahnte der CDU-Politiker eine Änderung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes an und forderte die Ministerin auf, einen entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts herbeizuführen. Das Diskriminierungsverbot sollte in der Verfassung um die Hinzufügung des Wortes "Alter" erweitert werden. 

Laut Kuckart würde damit nicht nur der Rechtsanspruch älterer Menschen auf Teilhabe am Leben gestärkt, sondern es würde auch ein dringend notwendiges gesellschaftliches Zeichen gesetzt werden.

Das Schreiben von Leonhard Kuckart hat folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

sehr verehrte Frau Dr. Giffey, 

der jüngste 'Sonderbericht' des Bundesversicherungs-amtes (BVA) ist gleichermaßen alarmierend wie bestürzend. Nach den Feststellungen der Aufsichtsbehörde werden ältere Menschen und chronisch Kranke in der gesetzlichen Krankenversicherung systematisch diskriminiert.Ihre Leistungsanträge werden überdurchschnittlich oft abgelehnt, wohingegen Versicherten mit, ich zitiere, 'guten Risiken' häufig sogar 'rechtswidrige Leistungen' gewährt werden. Bei Rehabilitationen beträgt die Ablehnungsquote laut Bericht 19,4 Prozent, bei Hilfsmitteln 24,5 Prozent.

Zudem entnehme ich dem Bericht, dass externe Werber gezielt auf junge und gesunde Versicherte und Gutverdiener angesetzt werden. Das BVA stellt hierzu fest: 'Für Rentner und Hausfrauen erhielten Werber gar keine Werbeprämien.' 

Benachteiligt und de facto immer mehr ausgegrenzt werden Seniorinnen und Senioren auch durch die Schließung von Kassen-Filialen. Die Zahl der Geschäftsstellen der Kassen sinkt dem Bericht zufolge 'drastisch', während die Online-Serviceangebote ausgebaut werden. Dadurch haben ältere Versicherte ohne Internetanschluss bzw. ohne die entsprechenden digitalen Kenntnisse keine Ansprechpartner.

Die von der Behörde gerügten Zustände sind ein Skandal und absolut inakzeptabel. Sie zeigen einmal mehr, dass es allerhöchste Zeit ist, die seit langem von der Senioren-Union geforderte Änderung von Artikel 3, Absatz 3 GG durch Hinzufügung des Wortes 'Alter' umzusetzen.

Ich möchte Sie daher bitten, einen entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts herbeizuführen.

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sollte wie folgt ergänzt werden: 'Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Alters, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'

Ich bin mir sicher, dass eine solche Initiative partei- und fraktionsübergreifend im Deutschen Bundestag die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten würde.

Mit dem Programm 'Altersbilder' will Ihr Haus dankens- wie lobenswerterweise die Verbreitung eines neuen und realistischen Bildes vom Alter unterstützen und die Rechte älterer Menschen stärken. Sie weisen völlig zurecht darauf hin, dass Seniorinnen und Senioren heute gesünder, vitaler und besser ausgebildet sind als frühere Generationen und dass sich ältere Menschen oft noch mit ihrer Lebenserfahrung gesellschaftlich einbringen wollen. Bereits in 12 Jahren werden 35 Prozent der deutschen Bevölkerung 60 Jahre oder älter sein.

Dennoch wird das Alter, wie der eingangs in Bezug genommene 'Sonderbericht' in erschütternder Weise zeigt, häufig allein mit Krankheit und Verfall in Verbindung gebracht. Dieses vielfach noch immer verbreitete Altersbild bedarf dringend einer Korrektur. Mit einer Änderung des Grundgesetzes würde insoweit nicht nur der formale Rechtsanspruch älterer Menschen auf Teilhabe am Leben gestärkt, sondern es würde auch ein deutliches gesellschaftliches Zeichen gesetzt werden.

Wegen der aus meiner Sicht dringend notwendigen öffentlichen Debatte über die vom BVA aufgezeigten Diskriminierungstatbestände erlaube ich mir, die Medien über mein Schreiben an Sie zu unterrichten. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich


Mit freundlichem Gruß"

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