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01.03.2020, 21:56 Uhr
Nachhaltigkeit der Rentenversicherung
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (19/16954) auf eine Große Anfrage im Bundestag die rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre.  
Berlin - So habe der Gesetzgeber mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -stabilisierungsgesetz festgelegt, dass der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreite und die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschreite. 
Damit seien die bisherigen Ziele für den Beitragssatz und das Sicherungsniveau für die Zeit bis 2025 angepasst, verbessert und in rechtliche Ansprüche verwandelt worden. 

Denn bisher sollte nur bis 2020 ein Beitragssatz von 20 Prozent und ein Sicherungsniveau von 46 Prozent erreicht werden. Durch die Umwandlung dieser Ziele in eine gesetzliche Beitragssatzgarantie und eine Niveauschutzklausel bis zum Jahr 2025 werde erreicht, dass die Interessen der Rentner als auch der Beitragszahler sowie der Steuerzahler angemessen berücksichtigt werden, betont die Bundesregierung. 

Quelle: Deutscher Bundestag; „heute im bundestag" (hib)
Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net
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